Eine moderne und kompetente anwaltliche Dienstleistung ist in der heutigen Zeit nur gewährleistet, wenn man sich auf wenige Fachbereiche spezialisiert.
Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Frühjahr 2006 beschäftige ich mich nahezu ausschließlich mit dem Familienrecht und dem daran angrenzenden Gebiet des Erbrechts.
Die Rechtsanwaltkammer Düsseldorf verlieh mir im Jahr 2009 auf Grund meiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts die Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen.
Seit 2008 wirke ich als Autor beim „AnwaltZertifikatOnline Familienrecht“ mit und veröffentliche regelmäßig familienrechtliche Fachbeiträge. Im Laufe der letzten Jahre habe ich mehrere Fachbücher veröffentlicht, u.a. Fachbuch zum „Güterrecht“ und zum „Ehegattenunterhalt“, erschienen jeweils im Haufe-Verlag.
Für die Fachseminare von Fürstenberg bin ich seit dem Jahr 2012 als Dozent im Rahmen der Fachanwaltsausbildung für Familienrecht tätig. Dort unterrichte ich angehende Fachanwälte für Familienrecht in den Gebieten „Familienrechtliche Bezüge zum Schuld-, Steuer-, Gesellschafts- und Sozialrecht“, „Kindschaftsrecht nebst Abstammungssachen“, „Ehewohnungs- und Haushaltssachen“ und „Gewaltschutz“.
Zudem halte ich regelmäßig Vorträge zu familienrechtlichen und erbrechtlichen Themen.
Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.
In den letzten 10 Jahren meiner
anwaltlichen Tätigkeit habe ich erfolgreich ein eigenes Dezernat in einer renomierten Kanzlei mit Sitzen in Krefeld und Düsseldorf geführt. Seit dem Jahr 2016 bin ich in Bocholt
tätig.
Aus der langjährigen Spezialisierung meiner Tätigkeit auf das Familienrecht und Erbrecht resultieren für meine Mandanten
Ich bin sowohl regional in Bocholt (Kreis Borken) als auch überregional als Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht tätig.
Ich kann Sie in allen Bereichen des Familienrechts und Erbrechts bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei jedem deutschen Amtsgericht, Landgericht sowie auch Oberlandesgericht vertreten.